Sonderurlaub
Für ehrenamtliche Mitarbeit bei Ferienfreizeiten in der Jugendhilfe und für Fortbildungen in Vorbereitung darauf, könnt ihr von eurem Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen freigestellt werden. In NRW regelt das das "Sonderurlaubsgesetz". Dafür könnt ihr hier digital über euren BDKJ Diözesanverband einen Antrag stellen.
Bitte beachte: Seitens des Landes NRW haben wir für 2026 noch keinen Zuwendungsbescheid. Du kannst deinen Antrag für den Arbeitgeber bereits erfassen, eine weitere Bearbeitung durch uns erfolgt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Bitte wähle für den Antrag den für dich zuständigen Diözesanverband aus.
Falls du weitere Informationen benötigst, so schau bitte auf unserer FAQ-Seite vorbei.
Wenn dein Arbeitgeber dir den Sonderurlaub nicht genehmigen möchte, helfen wir dir gerne mit überzeugenden Argumenten.