Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Sechs der 15 stimmberechtigten Mitglieder werden aus den Reihen der freien Träger, also den Wohlfahrts- oder Jugendverbänden, gewählt. Weil der BDKJ die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Kirche, Staat und Gesellschaft vertritt, ist es gut und wichtig, dass in vielen Jugendhilfeausschüssen BDKJler*innen vertreten sind.

Der BDKJ NRW berät interessierte junge Menschen, unterstützt JHA-Mitglieder, hilft bei Problemen und bietet umfassendes Hintergrundmaterial an. 
Mit der Arbeitshilfe „Jugendpolitische Interessensvertretung“ (hier bestellen) seid ihr fit für die JHA-Arbeit.