Sonderurlaub
Für ehrenamtliche Mitarbeit bei Ferienfreizeiten in der Jugendhilfe und für Fortbildungen in Vorbereitung darauf, könnt ihr von eurem Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen freigestellt werden. In NRW regelt das das "Sonderurlaubsgesetz". Bei uns bekommt ihr:
- Die Möglichkeit, einen Antrag für Sonderurlaub bei eurem Diözesanverband zu stellen
- Alle Infos zu möglichen Fragen, die ihr habt
- eine Argumentationshilfe, falls ihr bei eurem Arbeitgeber nicht so einfach Sonderurlaub bekommt