Sonderurlaub

Für ehrenamtliche Mitarbeit bei Ferienfreizeiten in der Jugendhilfe und für Fortbildungen in Vorbereitung darauf, könnt ihr von eurem Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen freigestellt werden. In NRW regelt das das "Sonderurlaubsgesetz". Bei uns bekommt ihr: