Informationen zu den KJP-NRW-Regelungen des BDKJ
Seit dem 01.01.2009 gelten die Regelungen für die Abrechnung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Freizeiten und Projekten. Ziel des Prozesses seinerzeit war eine Entzerrung der bisherigen Richtlinien und eine damit einhergehende einfachere Abrechnung. Nach einer Dekade haben wir unsere Regelungen zum 01.01.2020 überdacht und angepasst.
Die Regelungen bestehen weiterhin aus einem landeseinheitlichen "Mantelteil" und dem jeweiligen diözesanen Regelungsteil. Die diözesanen Regelungen findet ihr auf der jeweiligen Homepage eures BDKJ-Diözesanverbandes.
Seit April 2020 nutzen wir für die Abrechnung ein eigenes Förderportal, das unter https://kjp.bdkj.nrw erreichbar ist.
Nachfolgend stellen wir euch die landeseinheitlichen Unterlagen zur Verfügung, sowie die Formulare, die neben dem Förderportal noch Gültigkeit haben. Bitte beachtet: Einige Formulare lassen sich am Computer ausfüllen, wenn ihr es mit dem kostenlosen Acrobat Reader öffnet. Um die Daten dann zu speichern, benötigt ihr allerdings einen "Potscript-Drucker". Wenn ihr den installiert, könnt ihr im Druckermenü "PS-Printer", "PDF-Maker", "Free-PDF" oder ähnliche Drucker anwählen. Die Formulare liegen jeweils als PDF, als editierbares PDF oder im Rich-Text-Format vor.“