Wissenswertes zum Sonderurlaub
Tausende Kinder und Jugendliche können jedes Jahr mit ihren Freund*innen gemeinsam in den Urlaub fahren - zu Ferienfreizeiten der Jugendverbände. Doch das geht nur, weil sich viele tausend ehrenamtlich Engagierte Menschen die Zeit nehmen, in ihrer Freizeit Programm für die Kinder und Jugendlichen auf die Beine zu stellen. Diese Zeit nehmen sie sich gerne und trotzdem ist es gut und richtig, dass das Land insbesondere berufstätige Ehrenamtliche unterstützt: Mit dem "Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe".
Darüber können sich berufstätige Leiter*innen in Jugendverbänden bis zu acht Tage im Jahr zusätzlichen Urlaub nehmen, den sie für Fortbildungen für oder die Ferienfreizeiten selbst nutzen können. Diese Tage sind vom Arbeitgeber unbezahlt, auch wenn er den Urlaub grundsätzlich genehmigen muss. Stattdessen bekommen die Ehrenamtlichen eine Erstattung von 80% ihres Brutto-Verdienstes über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes. So wird vielen Menschen ihr ehrenamtliches Engagement in dem Umfang überhaupt erst ermöglicht.
Wofür gibt es den Sonderurlaub?
Wer ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagiert ist und mindestens 16 Jahre alt ist, kann Sonderurlaub für diese Dinge beantragen:
Für die Begleitung von Jugendferienlagern, Jugendreisen, Jugendwanderungen oder Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen
Für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und ähnlichen Einrichtungen
Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Fachtagungen (hierzu zählt z.B. auch der Erste-Hilfe-Kurs).
Hier kommt ihr zum Sonderurlaubs-Antrag.
Wie viele Leiter*innen beantragen Sonderurlaub?
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Anträge auf Sonderurlaub gestiegen, besonders stark in den Jahren seit 2022. Inzwischen ist klar, dass es sich dabei nicht um Einmaleffekte handelt, die mit der Pandemie zusammenhängen: Auch in diesem Jahr steigt die Anzahl der Anträge weiter an. Das ist eine sehr gute Nachricht, denn es zeigt, dass dieses wichtige Instrument zur Engagement-Förderung sehr gut funktioniert.
Wie steht es um die Finanzierung der Erstattung des Verdienstausfalls?
Das Land NRW stellt über den Kinder- und Jugendförderplan mit der Förderposition 1.14 Gelder bereit, die die Jugendverbände in NRW den Antragssteller*innen weiterleiten. Leider ist aber diese Fördersumme nicht im gleichen Maße gewachsen wie die Anzahl und Höhe der Anträge. Die Förderposition 1.14 des Kinder- und Jugendförderplans NRW (KJFP NRW) ist im Haushaltsplan 2025 mit 3 Millionen Euro ausgestattet. Der Bedarf aller Jugendverbände wird nach unserer Prognose allerdings bei mehr als 5 Millionen Euro liegen. Allein der BDKJ prognostiziert für 2025 Jahr einen Bedarf von circa 800 000 Euro.
Was passiert, wenn die Förderposition nicht angepasst wird?
Ohne eine Aufstockung der Förderung wird es faktisch zu einer Kürzung bei denjenigen kommt, die mit viel Liebe und Mühe Ferienfreizeiten planen und umsetzen. Wenn nicht sichergestellt ist, dass junge Menschen zu Beginn ihres Berufslebens ihren Verdienstausfall erstattet bekommen, können sich viele dieser Engagierten ihr Ehrenamt schlicht nicht mehr leisten. Das hat weitere Folgen: Wenn z.B. bei einer Ferienfreizeit das Küchenteam ausfällt, weil drei Personen keinen Verdienstausfall für Sonderurlaub erstattet bekommen, steht das ganze Lager auf der Kippe. Möglicherweise muss es abgesagt werden – und zehn weitere ehrenamtliche Leiter*innen können ihr Engagement nicht ausüben, auch wenn dieses keinen einzigen Cent gekostet hätte.
Gerade in einer Zeit, in der immer wieder mehr ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft gefordert wird, ist ein solches Zeichen fatal - und viel mehr noch: Je früher sich junge Menschen ehrenamtlich engagieren desto wahrscheinlicher ist es, dass sie sich auch in späteren Lebensphasen engagieren. Die auskömmliche Finanzierung des Sonderurlaubs ist also eine Investition in eine engagierte und resiliente Gesellschaft!