Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche unter Druck

Ehrenamtliche ermöglichen Kindern und Jugendlichen schöne Ferien, doch finanzielle Mittel werden knapper

 

 

„Da werden Freundschaften teils fürs Leben geknüpft und Erinnerungen an tolle Ferien gesammelt“, freut sich Annika Jülich, Landesvorsitzende des BDKJ NRW. Sie meint damit die vielen Ferienfreizeiten, die tausende Menschen in Jugendverbänden ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen organisieren. Etliche Stunden haben die Ehrenamtlichen investiert, um ein Programm auf die Beine zu stellen, einen Zeltplatz zu organisieren und alle Zelte für das Ferienlager vorzubereiten. Und das alles neben Ausbildung, Studium oder Beruf. Denn sie wissen: Für Kinder und Jugendliche ist es eine wichtige und großartige Erfahrung, mit Gleichaltrigen wegzufahren – ganz ohne Eltern.

Ferienfreizeiten müssen für alle bezahlbar bleiben

„Manch einem Kind wäre sonst möglicherweise gar kein Urlaub möglich“, betont Lena Topp, Landesvorsitzende des BDKJ NRW. Die Ferienfreizeiten der Jugendverbände sind so geplant und gefördert, dass die Beiträge möglichst gering ausfallen, damit alle die Chance haben, teilzunehmen. Doch die gestiegenen Kosten der letzten Jahre führen dazu, dass einige Jugendverbände befürchten, dass sie die Ferienfreizeiten zukünftig nicht mehr so kostengünstig anbieten können und damit auch vielleicht Kinder und Jugendliche zu Hause bleiben müssen.

Sonderurlaub – ein gutes Instrument mit zu wenig Mitteln

Zusätzlich stehen die Ehrenamtlichen unter Druck, weil die Mittel für den Sonderurlaub, die Verdienstausfälle mithilfe von Landesmitteln auffangen, nicht ausreichen. Die verfügbaren Mittel aus dem Landeshaushalt sind in der Vergangenheit nicht im gleichen Maße wie der Bedarf angestiegen. Allein aus Verbänden des BDKJ sind 2024 über 1.000 Anträge für Sonderurlaub eingegangen, 2016 waren es noch etwa halb so viele. So werden in Zukunft bei den Ferienfreizeiten immer wieder Leiter*innen fehlen, weil sie ohne den Sonderurlaub finanzielle Probleme bekommen oder sie ihren wohlverdienten Erholungsurlaub nutzen müssten.

Über das Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe können sich berufstätige ehrenamtliche Jugendleitungen bis zu acht Tage im Jahr freistellen lassen, um Ferienfreizeiten zu betreuen. In der Zeit werden sie nicht vom Arbeitgeber bezahlt, auch wenn er den Urlaub grundsätzlich genehmigen muss. Stattdessen bekommen die Ehrenamtlichen eine Erstattung von 80% ihres Brutto-Verdienstes über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes.

BDKJ NRW fordert Aufstockung der Landesmittel

Annika Jülich, Landesvorsitzende des BDKJ NRW fordert: „Viele Ehrenamtliche setzen ihren regulären Erholungsurlaub für ihr Engagement ein. Dass ihnen acht Tage Sonderurlaub für ihren Einsatz zustehen, ist eine großartige Errungenschaft. Damit Verdienstausfälle auch in Zukunft aufgefangen werden, muss die Landesregierung den entsprechenden Haushaltstitel aufstocken.“

Lena Topp ergänzt: „Ich erinnere mich an zwei Wochen unbeschwerte Zeit mit ganz viel Gemeinschaft, Freiheiten und Spaß. Diese Erfahrung wünsche ich jedem Kind und Jugendlichen. Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen. Die ehrenamtliche Arbeit der Jugendverbände ist so wichtig und wirkt sich auch gesamtgesellschaftlich aus. Sie muss besser unterstützt werden.“