Sonderurlaub

Für ehrenamtliche Mitarbeit bei Ferienfreizeiten in der Jugendhilfe und für Fortbildungen in Vorbereitung darauf, könnt ihr von eurem Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen freigestellt werden. In NRW regelt das das "Sonderurlaubsgesetz". Dafür könnt ihr hier digital über euren BDKJ Diözesanverband einen Antrag stellen.

Bitte beachte: Seitens des Landes NRW haben wir noch keinen Zuwendungsbescheid für 2024 erhalten, daher können wir derzeit die Erstattung des Verdienstausfalls noch nicht abschließend bearbeiten.

Bitte wähle für den Antrag den für dich zuständigen Diözesanverband aus.

DV Aachen

DV Essen

DV Köln

DV Münster

DV Paderborn

Falls du weitere Informationen benötigst, so schau bitte auf unserer FAQ-Seite vorbei.

Wenn dein Arbeitgeber dir den Sonderurlaub nicht genehmigen möchte, helfen wir dir gerne mit überzeugenden Argumenten.