JuLeiCa

Jugendleiter*in-Card, kurz JuLeiCa

 

 

Die Jugendleiter*in-Card erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.

In Nordrhein-Westfalen stellen die Jugendämter der Kommunen die JuLeiCa aus. Für die Beantragung benötigt man unter anderem die Bestätigung, dass man an einem GruppenleiterInnen-Kursus teilgenommen hat. Die Standards sind in den einzelnen Kommunen unterschiedlich. Die Gruppenleitungsausbildungen der Jugendverbände im BDKJ erfüllen mit Sicherheit diese Standards. Informationen dazu erhält man am Besten über sein örtliches Jugendamt oder den BDKJ oder Stadtjugendring vor Ort.

Die Juleica dient als Qualitätsnachweis für das ehrenamtliche Engagement des*der Besitzer*in. Mit der JuLeiCa erhält man auch Vergünstigungen, zum Beispiel beim Jugendherbergswerk. Aktuelle Informationen zur Beantragung, zu den Standards und wo es welche Vergünstigungen gibt, erhält man unter www.juleica.net.

 

 

JuLeiCa-Broschüre


Die neue Broschüre "JuLeiCa Online NRW für Jugendleiterinnen und Jugendleiter - Vom Antrag zur Card" der Landeskoordinierungsstelle JULEICA soll Antragstellerinnen und Antragstellern helfen, sich schnell im neuen Online-Antragsverfahren der JuLeiCa zurechtzufinden und ist kostenlos downloadbar.


zum Download der Broschüre im pdf-Format