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Kindergrundsicherung
Ich distanziere mich von den laut bekundeten Behauptungen, "einkommensarme Eltern könnten nicht verantwortungsbewusst und im Interesse der Kinder haushalten". Genau das Gegenteil ist der Fall: viele Eltern verzichten zu Gunsten ihrer Kinder auf vieles.
Die Kindergrundsicherung soll den rund 2,4 in Armut lebenden Kindern gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Freizeitaktivitäten bieten und somit ihre Lebensperspektiven verbessern.
Dieses Konzept sieht ein Existenzminimum in Höhe von 322 Euro als Leistung für alle Kinder und zusätzliche Leistungen von 180 Euro für Bildung und Betreuung vor. So kann gewährleistet werden, dass das Geld dort ankommt, wo es am dringendsten benötigt wird: bei den Kindern. Die Kindergrundsicherung soll an ALLE Kinder ausgezahlt werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern und unabhängig von der Kinderzahl. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann nur zu einer mittelfristigen Änderung beitragen. Gefordert wird jedoch - langfristig gesehen - eine Grundsicherung bis zum 27. Lebensjahr (falls sich die Kinder in einer Ausbildung befinden).
Am 26. Januar gab es im Landtag eine Fortführung der Reihe SPD-Landtagstalk mit dem Thema "Chancen für Kinder - Kinderarmut und Kindergrundsicherung"; wo zusammen mit anderen institutionellen Akteuren über die Vorteile der Grundsicherung debattiert wurde.
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