Subsidiarität

Das sogenannte, auf den Grundlagen der katholischen Soziallehre beruhende Subsidiaritätsprinzip gestaltet das Zusammenspiel von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Hier soll der öffentliche Träger als übergeordnete Einheit gegenüber dem freien Träger als kleinere, mehr bei den Betroffenen und deren Problemen angesiedelte Einheit nur dann die Aufgaben der freien Träger übernehmen, wenn diese dazu nicht bereit sind oder vom öffentlichen Träger dazu nicht in die Lage versetzt werden können (z.B. entsprechende Ausstattung, Finanzierung etc.).

NRW

Mädchen im Blick

► Neue Ausgabe von THEMA JUGEND (Nr. 3/2011)

Paderborn

Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben

► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.

Essen

Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung

► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...