Kontraktmanagement
Kontraktmanagement bedeutet grundsätzlich den Abschluss formalrechtlicher Verträge auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Zielformulierungen und Zielvereinbarungen zwischen den jeweiligen VertragspartnerInnen.
Innerhalb der Kommunalverwaltung bedeutet Kontraktmanagement die Einigung zwischen dem Rat und der Verwaltung über die von den Fachbereichen zu erfüllenden Aufgaben und die hierfür zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Dies geschieht in einem Verhandlungsprozess für jeweils ein Jahr.
An die Stelle der bisherigen Zuwendungsverträge können sogenannte Leistungs- oder auch Förderverträge treten. Das gemeinsam erarbeitete Ziel ist Kern des Vertrages und nicht ausschließlich die Zuwendung für z. B. Planstellen. Pauschale Zuwendungen werden abgelöst durch vorher definierte Leistungen. Honoriert wird somit die Leistungserfüllung.
Paderborn
Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben
► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.
Essen
Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung
► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...


