Kinder- und Jugendförderplan

Der Kinder- und Jugendförderplan ist der ehemalige Landesjugendplan. Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz, dass seit dem 01.01.2005 in Kraft ist, hat sich das Land NRW verpflichtet, für eine Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen und diesen jährlich mit 96 Millionen Euro auszustatten.

Der Kinder- und Jugendförderplan wird die Querschnittsaufgaben und Schwerpunkte für die Handlungsfelder der Jugendarbeit in NRW beschreiben und festlegen, welche Bereiche wie viel Förderung erhalten sollen.

NRW

Mädchen im Blick

► Neue Ausgabe von THEMA JUGEND (Nr. 3/2011)

Paderborn

Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben

► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.

Essen

Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung

► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...