Kinder- und Jugendförderplan
Der Kinder- und Jugendförderplan ist der ehemalige Landesjugendplan. Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz, dass seit dem 01.01.2005 in Kraft ist, hat sich das Land NRW verpflichtet, für eine Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen und diesen jährlich mit 96 Millionen Euro auszustatten.
Der Kinder- und Jugendförderplan wird die Querschnittsaufgaben und Schwerpunkte für die Handlungsfelder der Jugendarbeit in NRW beschreiben und festlegen, welche Bereiche wie viel Förderung erhalten sollen.
Paderborn
Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben
► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.
Essen
Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung
► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...


