JugendschöffInnen
JugendschöffInnen sind ehrenamtlich tätige RichterInnen, die gleichberechtigt und gemeinsam mit hauptberuflichen RichterInnen beim Jugendschöffengericht bzw. den Jugendkammern Taten strafrechtlich beurteilen sollen. Sie sind in ihrem Richteramt an Weisungen nicht gebunden.
Alle vier Jahre stellt der JHA für die Jugendkammer und das Jugendschöffengericht beim zuständigen Amtsgericht eine Vorschlagsliste der Jugendhaupt/hilfsschöffInnen für den Bereich des Gerichtsbezirkes auf. Die Wahl der Jugendhaupt/hilfsschöffInnen nimmt ein Schöffenwahlausschuss bei Gericht vor.
JugendschöffIn kann jedeR werden, die/der bei Beginn der Amtsperiode (vier Jahre) das 25. Lebensjahr vollendet hat und bei Aufstellung der Vorschlagsliste mindestens ein Jahr in der jeweiligen Gemeinde ihren/seinen ersten Wohnsitz hat. Des weiteren sollen die vorgeschlagenen Personen im Sinne des § 35 Absatz 2 KJHG erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Frauen und Männer, die diese Voraussetzungen erfüllen, gibt es gerade in den Jugendverbänden und Jugendeinrichtungen. Denn die MitarbeiterInnen in der Jugend(verbands)arbeit bekommen strafrechtsrelevante Verhaltensweisen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer Umgebung mit. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Engagement als JugendschöffIn.
Paderborn
Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben
► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.
Essen
Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung
► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...


