Jugendfreizeitstätten

Jugendfreizeitstätten sind ein Angebot der Jugendhilfe an Kinder und Jugendliche, dort einen Teil ihrer Freizeit zu verbringen. In der Wahrnehmung dieser Aufgabe wirken sie familienergänzend im Sinne des erzieherischen Jugendschutzes.
Als Jugendfreizeitstätten gelten insbesondere:

  •  Jugendverbandsheime
  • Häuser der Teiloffenen Tür (TOT)
  • Offene Türen (OT) und Kleine Offene Türen (KOT)

Jugendfreizeitstätten sollen insgesamt erfüllen:

  • Bildungsfunktionen (besonders in Arbeitsgemeinschaften),
  • Freizeitfunktionen (gefordert sind u. a. kreative Angebote),
  • prophylaktische Funktionen (vorbeugende Maßnahmen, insbesondere

durch Randgruppenarbeit) und

  • soziale Hilfsfunktionen (Beratungsangebote).

NRW

Mädchen im Blick

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Paderborn

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► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.

Essen

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