Jugendbericht
Die Bundesregierung beauftragt gemäß § 84 KJHG mit der Ausarbeitung der Berichte jeweils eine Kommission zur Erstellung des Jugendberichtes. Eine entsprechende Bestimmung für die Länder ist nicht vorgegeben.
Von der Landesregierung NRW wird in regelmäßigen, parlamentarisch vorgegebenen Zeiträumen ein eigener Jugendbericht erstellt.
Neben der Bestandsaufnahme und der Analyse sollen die Berichte Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten; jeder dritte Jugendbericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln. Die entsprechenden Berichte sind über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW erhältlich.
Paderborn
Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben
► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.
Essen
Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung
► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...


