Jugendamtssatzung

Jedes Jugendamt hat seine eigene von der zuständigen Vertretung der Gebietskörperschaft (z.B. Stadt, Rat, Kreistag etc.) beschlossene Satzung. Die Jugendamtssatzung regelt auf der Grundlage des KJHG und des ersten Ausführungsgesetzes NRW sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften der Gemeindeordnung von NRW den Aufbau, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Jugendamtes.

Außerdem regelt die Jugendamtssatzung verbindlich die Zusammensetzung des JHA, das Verfahren zur Wahl des JHA, das Verfahren bei der Bildung von sogenannten Unterausschüssen des JHA, die Verbindung mit der Geschäftsordnung der Vertretungskörperschaft und der Hauptsatzung entsprechende Verfahrensfragen im Rahmen der Beratungen sowie Beschlüsse des JHA.

NRW

Mädchen im Blick

► Neue Ausgabe von THEMA JUGEND (Nr. 3/2011)

Paderborn

Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben

► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.

Essen

Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung

► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...