Interessenvertretung
In der Regel sind es allein die Erwachsenen, die über die Gestaltung der Welt bestimmen - obwohl ihre Entscheidungen die Gegenwart und Zukunft junger Menschen enorm beeinflussen. Wenn sich dieser Zustand verändern soll, dann sind die Möglichkeiten der politischen Beteiligung junger Menschen erheblich zu erweitern.
Der alte olympische Grundsatz "Dabei sein ist alles" mag für den Sport zutreffend sein - zumindest kann er diejenigen trösten, die nicht die Nase vorn hatten. In der Politik aber gelten andere Ziele. Es geht um reale Einflussnahme, und damit um Partizipation und Interessenvertretung.
Partizipation ganz generell kann aufgefasst werden als die "Beteiligung des Bürgers an gesellschaftlichen Prozessen, und zwar sowohl an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen als auch an sozialen und speziell politischen Aktivitäten selbst". [1]
Nach diesem Verständnis muss der Stellenwert von Partizipation als außerordentlich hoch veranschlagt werden. Partizipation ist nicht irgendein beliebiger Teilbereich der Demokratie - vielmehr scheint es gerechtfertigt zu sein, Partizipation als zentralen demokratischen Wesenszug zu charakterisieren. Mit anderen Worten: "Partizipation ist ... nicht Teilelement von Demokratie, sondern sie ist ein Begriff für eine aktive demokratische Praxis." [2]
So kann der Begriff "Partizipation" für die Demokratie sogar als pars pro toto gelten - also als Teil, der das Ganze charakterisiert.
Will man diesen Fachbegriff der Politikwissenschaft ins Deutsche übersetzen, bietet sich das Wort "Beteiligung" an. Es drückt wohl am treffendsten die doppelte Bedeutung von Partizipation aus: beteiligt werden (Teilhabe) und beteiligt sein (Teilnahme).
Partizipation innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe hat ihre feste rechtliche Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Mit Blick auf das in § 1 formulierte Recht auf Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit lässt sich Partizipation als "generelle Grundform der Jugendhilfe" [3] bezeichnen.
Zu den Programmaussagen und allgemeinen Regelungen des KJHG gehört auch der § 8, in dem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich festgelegt ist. Demnach sind sie "entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen." [4] Der Gesetzgeber räumt also der Beteiligung junger Menschen einen besonders hohen Stellenwert ein.
Darüber hinaus ist speziell ihre Mitwirkung in der Jugendhilfeplanung geregelt: So sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe "den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen" [5] ermitteln.
Partizipation innerhalb der (kirchlichen) Jugendarbeit ist eine der wesentlichen Zielvorgaben und zugleich ein Strukturmerkmal. Sie kann verstanden werden als eine "freiwillige, aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an (...) Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen, an politischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten". [6]
Partizipation ist darüber hinaus die Grundorientierung speziell der politischen Dimension der Jugendarbeit, also von Jugendpolitik und politischer Jugendbildung.
"Kinder und Jugendliche erfahren hier oft erstmals frühzeitig die Möglichkeit des Mitredens, Mitplanens und Mitentscheidens. Kurz gesagt, sie erfahren Demokratie und können sich frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einbinden. Dass diese Erfahrung für viele Kinder und Jugendliche wichtig ist, zeigt sich ebenso in vielen Gesprächen und aus Berichten von ehemals in der Kinder- und Jugendarbeit Engagierten wie auch im weiteren Werdegang." [7]
So haben einige Politiker und Politikerinnen in Parlament und Regierung ihre politische Sozialisation in der Jugendarbeit erlebt. Eines der bekanntesten Beispiele ist Michael Vesper, NRW-Minister für Bauen und Wohnen, der seine ersten politischen Erfahrungen in der Katholischen Studierenden Jugend (KSJ) gemacht hat.
Neben "Partizipation" ist Interessenvertretung der zweite zentrale Begriff.
Üblicherweise wird "Interessenvertretung" auch als Synonym für "Partizipation" benutzt - hier wird allerdings ein anderes, ein engeres Verständnis vorausgesetzt: Interessenvertretung richtet sich im Unterschied zu Partizipation ausschließlich auf den politischen Bereich und nicht auf die Gesamtheit sozialer und gesellschaftlicher Prozesse. Im Vordergrund steht das Agieren in geregelten, formalisierten Verfahren. Dabei geht es im Wesentlichen um die Absicherung der Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit.
Definieren kann man Interessenvertretung beispielsweise als das "Verfolgen bestimmter Handlungsabsichten zum eigenen Nutzen und Vorteil bzw. zum Nutzen und Vorteil anderer".
[1] Mickel, W.[Hg.]: Handlexikon zur Politikwissenschaft. Bonn 1986
[2] Sturzenhecker, Benedikt: Jugendpartizipation. Begründungen und Modelle in der Debatte. In: Landesjugendamt Westfalen-Lippe [Hg.]: Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Münster 1996. S. 14
[3] Bruno W. Nikels u.a.: Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Jugendhilfeplanung. Essen 1994. S. 18
[4] § 8 Abs.1 KJHG
[5] § 80 Abs.1 KJHG
[6] Benno Hafeneger und Rainer Kilb: Beteiligung, Partizipation, Planung. In: Hessische Jugend 1/2000. S. 2
[7] Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Landesstelle Hessen. Handbuch jugendpolitische Interessenvertretung. hauptz 1998. S. 2-1-2
Paderborn
Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben
► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.
Essen
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