Geschäftsordnung im Jugendhilfeausschuss (JHA)

Wer wann und wie welche Anträge unter Einhaltung welcher Fristen im JHA stellen darf, bzw. welche Mehrheiten für Abstimmungen notwendig sind u.v.m. ist für den JHA durch die Geschäftsordnung der zuständigen Vertretungs-körperschaft (Rat) geregelt.

Es ist daher wichtig, sich beim Jugendamt und/oder beim Rechtsamt der Kommune eine Kopie der gültigen Jugendamtssatzung und der Geschäfts-ordnung des Rates, in der die Verfahrensweise für die Ausschüsse geregelt ist, zu besorgen.

Für den Jugendring bzw. für den Dachverband BDKJ kann es auch nicht schädlich sein, sich beim Rechtsamt ein sogenanntes komplettes Ortsrecht (Lose-Blatt-Sammlung mit entsprechenden Nachlieferungen) zu besorgen. Je nach Kommune gibt es dies dort zu kaufen bzw. in besonderen Fällen (z.B. auf Antrag eines Jugenddachverbandes, der nur begrenzte Eigenmittel hat) auch kostenlos.

Sie enthält eine Übersicht über die wichtigen Verfahrensregelungen, z.B. Einberufung der Sitzung, Befangenheit von Mitgliedern, Tagesordnung, Anträge, Anfragen, Anträge zu persönlichen Bemerkungen, Abstimmungen und Beschlüsse, Regelungen zur Niederschrift etc., um im JHA effektiv Anliegen vertreten zu können.

NRW

Mädchen im Blick

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Paderborn

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► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.

Essen

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