BürgerInnenbeteiligung

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung (GO) enthält einige Möglich-keiten direkter Einflussnahme der BürgerInnen auf die kommunale Politik und unmittelbare Beteiligungsformen. Die erste Stufe der BürgerInnenbeteiligung bilden die Informationsmöglichkeiten, die allen BürgerInnen offen stehen. Hierzu zählen Einwohnerversammlungen und die Möglichkeit von Fragestunden für EinwohnerInnen in Ratssitzungen.
Als nächste Stufe besteht für die BürgerInnen das Recht, sich als Privatperson oder als Gruppe mit Anregungen oder Beschwerden (Petitionen) an den Rat zu wenden (§ 24 Gemeindeordnung). Der Rat oder ein Ausschuss (meist Beschwerdeausschuss) muss zu der Petition Stellung nehmen, kann aber nicht gezwungen werden, eine Entscheidung durch eine Abstimmung herbeizu-führen. Nach der Entscheidung durch den Beschwerdeausschuss oder Rat ist der/die AntragstellerIn über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

1994 wurde durch die Gemeindeordnung eine neue Form der Bürgerbeteiligung geschaffen, die in vielen anderen Bundesländern schon üblich war. Durch einen Einwohnerantrag (§ 25 Gemeindeordnung) kann der Rat bzw. die Bezirksvertretung zur Entscheidung einer bestimmten Angelegenheit veranlasst werden. Diesen Antrag können EinwohnerInnen stellen, die mind. seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen und älter als 14 Jahre sind. Es bedarf der Unterschriften von 4 % bzw. in kreisangehörigen Gemeinden von 5 % der EinwohnerInnen.
Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide (§ 26 Gemeindeordnung) sind Beteiligungsmöglichkeiten für BürgerInnen, die bei den Kommunalwahlen stimmberechtigt sind. Ein Bürgerbegehren muss in kleineren Gemeinden von 10 % der stimmberechtigten BürgerInnen unterzeichnet sein. Bei größeren Kommunen gibt es gestaffelte Grenzen für ausreichende Unterschriften. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Dieser ist erfolgreich, wenn sich die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber 25 % der stimmberechtigten BürgerInnen für den Antrag aussprechen. Seit Inkrafttreten dieser Regelungen sind bereits in einer Reihe von Kommunen Bürgerbegehren begonnen und in Einzelfällen auch schon Bürgerentscheide mit unterschiedlichem Erfolg durchgeführt worden.

NRW

Mädchen im Blick

► Neue Ausgabe von THEMA JUGEND (Nr. 3/2011)

Paderborn

Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben

► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.

Essen

Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung

► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...