Kapitel IV

Was ist nötig, um im JHA mitzuarbeiten?

Vollendung des 18. Lebensjahres

Wohnsitz im Bereich des betreffenden Jugendamtes (Bei Kreisjugendämtern kann auch eine Person aus dem Bereich eines Stadtjugendamtes Mitglied werden, wenn die Stadt kreisangehörig ist)

Deutsche Staatsangehörigkeit

Mitglieder dürfen nicht gleichzeitig bei der Kommune beschäftigte Angestellte,  Beamtinnen und Beamte sein (Ausnahmen gibt es für Arbeiterinnen/Arbeiter)

Sie dürfen nicht bei einer Aufsichtsbehörde beschäftigte Beamtinnen, Beamte und Angestellte sein.

Weiter lesen

 

Kapitel I: Interessenvertretung der katholischen Jugendverbände

Kapitel II: Was ist der JHA?

Kapitel III: Warum sollen Vertreter/-innen des BDKJ in den JHA?

Kpitel IV: Was ist nötig, um im JHA mitzuarbeiten?

Kapitel V: Für den BDKJ ist zudem wichtig

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Der JHA-Info-Flyer zum Download im PDF-Format (2 MB)

NRW

Mädchen im Blick

► Neue Ausgabe von THEMA JUGEND (Nr. 3/2011)

Paderborn

Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben

► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.

Essen

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► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...