Kapitel II

Was ist der JHA?

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit aktuellen Problemlagen und der Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.

Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes. Jedes Jugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Der Jugendhilfeausschuss hat weitgehende Rechte:

• Er entscheidet im Rahmen der vom Stadtrat oder Kreistag zur Verfügung gestellten Mittel über deren Vergabe.

• Er beschäftigt sich mit aktuellen Themen der Jugendhilfe. Für die Mitglieder besteht die Möglichkeit Themen einzubringen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen muss.

• Er hat das Recht Anträge an den Stadtrat/Kreistag zu stellen.

• Er ist in den Fragen der Jugendhilfe vom Stadtrat/Kreistag anzuhören.

Der JHA hat beratende und 15 stimmberechtigte Mitglieder. Von den stimmberechtigten Mitgliedern werden 6 Mitglieder aus den Reihen der freien Träger (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände,..) vom Kreistag /Stadtrat gewählt.

Weiter lesen


Kapitel I: Interessenvertretung
der katholischen Jugendverbände

Kapitel II: Was ist der JHA?

Kapitel III: Warum sollen Vertreter/-innen des BDKJ in den JHA?

Kapitel IV: Was ist nötig, um im JHA mitzuarbeiten?

Kapitel V: Für den BDKJ ist zudem wichtig

Download

Der JHA-Info-Flyer zum Download im PDF-Format (2 MB)

NRW

Mädchen im Blick

► Neue Ausgabe von THEMA JUGEND (Nr. 3/2011)

Paderborn

Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben

► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.

Essen

Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung

► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...