Kapitel II
Was ist der JHA?
Der Jugendhilfeausschuss hat weitgehende Rechte:
• Er entscheidet im Rahmen der vom Stadtrat oder Kreistag zur Verfügung gestellten Mittel über deren Vergabe.
• Er beschäftigt sich mit aktuellen Themen der Jugendhilfe. Für die Mitglieder besteht die Möglichkeit Themen einzubringen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen muss.
• Er hat das Recht Anträge an den Stadtrat/Kreistag zu stellen.
• Er ist in den Fragen der Jugendhilfe vom Stadtrat/Kreistag anzuhören.
Der JHA hat beratende und 15 stimmberechtigte Mitglieder. Von den stimmberechtigten Mitgliedern werden 6 Mitglieder aus den Reihen der freien Träger (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände,..) vom Kreistag /Stadtrat gewählt.
Kapitel I: Interessenvertretung der katholischen Jugendverbände
Kapitel II: Was ist der JHA?
Kapitel III: Warum sollen Vertreter/-innen des BDKJ in den JHA?
Kapitel IV: Was ist nötig, um im JHA mitzuarbeiten?
Kapitel V: Für den BDKJ ist zudem wichtig
Download
Der JHA-Info-Flyer zum Download im PDF-Format (2 MB)
Paderborn
Auf Libori Vielfalt katholischer Jugend(verbands)arbeit erleben
► Katholische Jugendverbände des BDKJ laden zum Tag der Jugend im Rahmen der Liborifestwoche ein.
Essen
Jugendverbände wollen Dialog und Veränderung
► Die Diözesanversammlung des BDKJ in Essen hat sich zum Dialogprozess positioniert. Außerdem...


