Kommunale Förderung
Für den überwiegenden Teil der Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe ist die kommunale Ebene zuständig. Ungefähr zwei Drittel der gesamten Jugendhilfeförderung erfolgt dort. "Ohne Moos nix los" - diese Binsenweisheit gilt also in besonderer Weise für die kommunale Ebene. Doch was genau ist eigentlich die "kommunale Ebene"?
Gewöhnlich unterscheidet man im alltäglichen Sprachgebrauch zwischen Dörfern und Städten einerseits und dem Kreis andererseits. Und jeder weiß sofort, was gemeint ist.
Doch will man es präzise ausdrücken, so muss man wissen: Im Land Nordrhein-Westfalen ist zu unterscheiden zwischen Gemeinden (kreisangehörige Gemeinden und Städte, kreisfreie Städte) und Gemeindeverbände (Kreise und die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland).
Allerdings gilt ausgerechnet für die Kinder- und Jugendhilfe, eine andere Unterscheidung. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz kennt zum einen "überörtliche Träger"; das sind in NRW die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland.
Zum anderen gibt es "örtliche Träger". Zu den örtlichen Trägern zählen alle Kreise, alle kreisfreien Städte und - unter bestimmten Bedingungen - auch kreisangehörige Städte. Jeder dieser örtlichen Träger richtet ein Jugendamt ein, bestehend aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss. Örtliche und überörtliche Träger sind die "Träger der öffentlichen Jugendhilfe".
So sind in diesem Zusammenhang also alle Kreise und alle Städte mit eigenem Jugendamt gleichrangig. Mit anderen Worten: Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass das Kreisjugendamt für die gesamte Jugendarbeit im Kreis zuständig ist - faktisch hat es nur die Zuständigkeit für die Bereiche im Kreis, in denen es kein eigenes Jugendamt gibt.
Förderverpflichtung, Umfang, Richtlinien, Verfahren...
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet bestimmte Kommunen (die "Träger der öffentlichen Jugendhilfe") ausdrücklich zur Förderung der Jugendarbeit (§ 79 Abs. 2 KJHG). Damit ist klargestellt, dass es sich bei der Förderung der Jugendarbeit nicht um eine "freiwillige Leistung" handelt - wie manchmal zur Abweisung berechtigter Ansprüche behauptet wird.
Doch welcher "Träger der öffentlichen Jugendhilfe" ist für wen zuständig?
Wer in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Stadt mit eigenem Jugendamt wohnt, wendet sich an das Jugendamt in seiner Stadt; alle anderen wenden sich an das jeweilige Kreisjugendamt.
Was fördern diese Kommunen?
Die schlechte Nachricht zuerst: So viele Jugendämter - so viele Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Kein Jugendamtsbezirk gleicht einem anderen hinsichtlich der Förderungsvoraussetzungen, der Förderungspositionen, der Förderungshöhe, der Antragsfristen...
Die gute Nachricht: Man darf davon ausgehen, dass prinzipiell überall die Jugendarbeit in den Genuss der Förderung kommt. Allerdings wird derzeit in vielen Kommunen angesichts des Sparzwanges die Förderung erheblich gekürzt.
In der Regel gibt es diese oder ähnliche Förderungspositionen:
Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) betont leider nur die ideelle Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit, trifft aber keine Aussagen darüber, wie die "Anleitung", "Beratung" und "Unterstützung" finanziell gewährleistet werden soll. Freie Träger sind deshalb darauf angewiesen, dass die Aus- und Fortbildung ihrer ehrenamtlichen Kräfte auch durch die Kommunen gefördert wird. Zu denken ist dabei besonders an Kurs- und Bildungsangebote zur Aus- und Fortbildung sowie an Angebote von Beratung und Begleitung des "Alltagsgeschäftes".
Ferienmaßnahmen
Angebote im Bereich Ferienfreizeiten/Jugenderholung sind ebenfalls ein unverzichtbares Element von Jugendarbeit und werden auch kommunal gefördert. Ferienfreizeiten sprechen Kinder und Jugendliche unterschiedlicher gesellschaftlicher Schichten an eröffnen Kindern und Jugendlichen aus Familien in wirtschaftlicher Not oftmals die einzige Chance auf bezahlbaren Tapetenwechsel liefern einen altersgemäßen Erfahrungsraum zum Erlernen sozialer Verantwortung.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist in Nordrhein-Westfalen nach der Umstrukturierung des Landesjugendplanes vollständig kommunalisiert. Die Kommunen entscheiden auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung in eigenem Ermessen über die Weitergabe der ihnen vom Land zur Verfügung gestellten Mittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit an die Einrichtungen der freien Träger.
Gefördert werden aus diesen Mitteln die Personal- und Sachkosten der Offenen Einrichtungen.
Daneben fördern die Kommunen die Offene Kinder- und Jugendarbeit mit Eigenmitteln. Neben Mitteln zur Deckung der Personal- und Sachkosten von Offenen Einrichtungen stellen die Kommunen häufig Gelder für das pädagogische Programm, für Materialien und für Investitionen zur Verfügung.
Gefördert werden neben Offenen Einrichtungen auch andere Offene Angebote freier Träger. Die Förderpositionen und die Höhe der Förderung werden vom Jugendhilfeausschuss der Kommunen in Förderungsrichtlinien festgelegt.
Internationale Jugendbegegnungen
Manche Kommunen bezuschussen auch Fahrten nach Taizé, Rom und Israel, da sie u.a. den Charakter einer internationalen Jugendbegegnung haben.
Jugendbildungsveranstaltungen
Hinweis: Für ausschließlich religiöse Maßnahmen gibt es in aller Regel keine öffentliche Finanzierung. Wohl ist es unter Umständen möglich, bestimmte Maßnahmen als norm- und wertorientierte Bildungsveranstaltungen gefördert zu bekommen; die Zeiten für Gottesdienst usw. werden dann von der Bildungszeit abgezogen.
Stadtranderholung/Ferienspiele
Anschaffung von Materialien für Jugendarbeit, Renovierung und Einrichtung von Gruppenräumen
Projekte und innovative Maßnahmen
Empfohlen wird in jedem Fall, die Maßnahme rechtzeitig beim Jugendamt zu beantragen. Sinnvoll ist auf jeden Fall eine frühe Antragstellung schon deshalb, weil in vielen Kommunen die Maßnahmen am Anfang des Jahres angemeldet werden müssen und die "Töpfe" schnell leer sind.
Wichtig ist es auch, den Zusammenhang zwischen Jugendhilfeplanung und Förderung zu kennen. Freie Träger, die Leistungen anbieten, die nicht über die Jugendhilfeplanung erfasst, abgesichert oder als notwendig angesehen werden, dürfen nicht darauf hoffen, dass sie auf jeden Fall gefördert werden. Es kann die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sogar davon abhängig gemacht werden, dass die freien Träger bereit sind, diese Leistungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung anzubieten.
Zwei weitere Tipps:
In einigen kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt gibt es über den gerade beschriebenen Zugang hinaus zusätzliche Mittel für die Jugendarbeit. Es kann unter Umständen lohnend sein, in der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung nachzufragen!
Außerdem gibt es in manchen Kommunen eine Individualförderung bei Ferienfreizeiten und Stadtranderholungen für sozial benachteiligte Familien. Informationen sind ebenfalls bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältlich.
Fördermöglichkeiten
Essen
Diözesanversammlung berät über Perspektiven
► Die Essener Diözesanversammlung hat sich mit Schule und Jugendarbeit beschäftigt, will die...
Aachen
Menschenrechte, globale Solidarität und Umweltschutz zuerst!
► Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Diözesanverband Aachen hat auf seiner...
Aachen
Diözesanpräses Claus Wolf verabschiedet
► Diözesanpräses Claus Wolf wurde mit einem feierlichen Gottesdienst aus dem BDKJ-Vorstand...



