Pressemitteilung

„Förderung von Jugendarbeit ist kommunale Pflichtaufgabe“


Landesversammlung der katholischen Jugendverbände richtet sich gegen Kürzungen

Düsseldorf (25.02.10). Der Bund der Deutschen katholischen Jugend (BDKJ) in Nordrhein-Westfalen hat sich auf seiner Landesversammlung gegen Kürzungen im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan und für eine verlässliche Absicherung der Investitionen für die Kinder- und Jugendarbeit auf kommunaler Ebene ausgesprochen. Darüber hinaus beschloss der BDKJ das Engagement um die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Freiwilligendienste (FSJ) und eröffnete seine Kampagne zur bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.

„Gerade in finanziell angespannten Zeiten hat die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für junge Menschen eine besondere Bedeutung.“ erläutert BDKJ-Landesvorsitzender Oliver Bühl den Hintergrund für den Beschluss der Landesversammlung mit dem Titel „Kinder- und Jugendarbeit ist kommunale Pflichtaufgabe“. „Verlässlichkeit in der Kinder- und Jugendarbeit,“ so Bühl weiter, kann nur auf der Grundlage  ausreichend ausgestatteter kommunaler Kinder- und Jugendförderpläne erfolgen. Ausgaben für Kinder- und Jugendförderpläne sind Investitionsausgaben für die Zukunft.“ Es könnten, so heißt es im Beschlusstext weiter, schon deshalb nicht einfach Kürzungen vorgenommen werden, da es einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen gebe. In der Folge des Beschlusstextes wird die Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit für die Jugendhilfelandschaft auf kommunaler Ebene und für die kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche verdeutlicht. So wird deren Wirkung als Bildungsort der Demokratie und als freiwilliger Lernort hervorgehoben und auf die Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement, außerschulischen Bildungsangeboten, die Vielfalt der Jugendarbeit sowie die Förderung der Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit hingewiesen.

Abschließend fordert der BDKJ für die Neugestaltung und Ausstattungen kommunaler Kinder- und Jugendförderpläne den Ausbau der finanziellen Rahmenbedingungen, die vermehrte Förderung von Vernetzungsangeboten sowie die nachhaltige gesetzliche Festlegung bestimmter kommunaler Förderungsbereiche der Kinder- und Jugendarbeit.

In einem zweiten Beschluss beauftragte die Landesversammlung den BDKJ-Landesvorstand, das Thema der Freiwilligen Sozialen Dienste (FSJ) in Gesprächen mit Politik und Verwaltung verstärkt einzubringen. Schwerpunkte des Einsatzes sollen die Aufstockung der finanziellen Förderung von Freiwilligendiensten sowie der Ausbau des FSJ für benachteiligte junge Menschen und junge MigrantInnen sein. Darüber hinaus fordert der BDKJ auch, man müsse endlich auch den Auswirkungen der Schulzeitverkürzung in Bezug auf das Angebot von Freiwilligen Sozialen Jahren oder Einsätzen gerecht werden. „Unser Anspruch an die Politik ist, die Rahmenbedingungen des FSJ nachhaltig zu verbessern. Das FSJ muss als ein Bildungsjahr für alle jungen Menschen offen stehen und qualitativ gut begleitet sein.“ Resümiert die BDKJ-Landesvorsitzende Alexander Horster den Beschluss.

In feierlichem Rahmen eröffnete der BDKJ NRW zudem seine Kampagne zur bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Unter dem Motto „Ich geh’ wählen und nehme mit...“ soll besonders unter jungen (Erst-)WählerInnen für eine hohe Wahlbeteiligung und die Förderung demokratischen Bewusstseins geworben werden. Begleitend zur Kampagne wird es einen Film, eine Homepage und einen Wettbewerb geben.

V.i.S.d.P.: Alexandra Horster, Redaktion: Wolfgang A. Noethen

Die Pressemitteilung im PDF-Format

Der Beschluss zur kommunalen Kinder- und Jugendfördrung im PDF-Format

Der Beschluss zu den Freiwilligendiensten im PDF-Format

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